Allgemeine Geschäftsbedingungen der PAGE Verlag GmbH für Online-Werbung

§ 1 Geltungsbereich, Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, Individualvereinbarungen, künftige Werbeaufträge
(1) Für Online-Werbeleistungen der PAGE Verlag GmbH, Hermanngasse 18, 1070 Wien, (im Folgenden kurz „Verlag“ genannt) sowie für die Vermarktung von Werbung auf Websites, mobilen Angeboten bzw. Websites (für Smartphones und Tablets) und anderen digitalen Produkten gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Diese gelten für alle Rechtsbeziehung zwischen dem Verlag un dem Auftraggeber, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Diese Nutzungs- und Geschäftsbedingungen können jederzeit abgeändert werden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Wenn Auftraggeber bei Kenntnis solcher Änderungen die Dienste weiter nutzen, gilt dies als stillschweigende Anerkennung der geänderten Bedingungen. Etwaige Geschäftsbedingungen von anderen Personen haben keine Geltung, es sei denn der Betreiber stimmt dieser Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Mit dem Auftraggeber individuell getroffene Vereinbarungen gehen diesen Bestimmungen vor.
(2) Diese AGB gelten bei laufenden Geschäftsbeziehungen auch für alle künftigen Werbeaufträge mit dem Auftraggeber, auch wenn auf die AGB nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wurde.

§ 2 Werbeauftrag, Werbemittel, Schriftform
(1) „Werbeauftrag“ im Sinne der nachfolgenden AGB ist der Vertrag zwischen dem Verlag und dem Auftraggeber über die Schaltung eines oder mehrerer Werbemittel.
(2) „Werbemittel“ im Sinne dieser AGB ist eine gestaltete Werbebotschaft, die insbesondere aus einem oder mehreren der folgenden Elemente bestehen kann:
a) aus Texten, Bildern, Tonfolgen und/oder bewegten Bildern,
b) aus weiteren Elementen im Rahmen von Sonderwerbeformaten (z.B. Advertorial, MicroChannel) und sonstigen Werbekooperationen (z.B. Themenspecial, Gewinnspiele),
c) aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link).
(3) Soweit nach diesen AGB Schriftform gefordert wird, kann dieses Erfordernis durch Brief, Telefax oder E-Mail erfüllt werden.

§ 3 Angebote, Vertragsschluss, Auftraggeber
(1) Soweit nicht anders angegeben oder vereinbart, stehen Angebote des Verlags unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit des angebotenen Werbeplatzes und sind unverbindlich.
(2) Vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung kommt der Werbeauftrag durch schriftliche Bestätigung des Antrags des Auftraggebers durch den Verlag zustande.

§ 4 Ablehnung von Werbeaufträgen, Zurücknahme und Sperrung von Werbeaufträgen, Kennzeichnung von Werbemitteln
(1) Der Verlag behält sich vor, Werbeaufträge – auch rechtsverbindlich bestätigte Aufträge oder einzelne Abrufe im Rahmen eines Werbeauftrags – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form des Werbemittels nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlags abzulehnen, wenn das Werbemittel nach dem pflichtgemäßen Ermessen des Verlags gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstößt oder die Schaltung für den Verlag unzumutbar ist.
(2) Der Verlag kann ein bereits geschaltetes Werbemittel zurückziehen bzw. sperren, wenn nachträglich Umstände eintreten oder dem Verlag bekannt werden, aufgrund derer die Voraussetzungen der Regelung in § 4 (1) erfüllt werden.
(3) Der Verlag muss dem Auftraggeber eine Ablehnung oder Zurücknahme bzw. Sperrung unverzüglich mitteilen.
(4) Werbemittel, die nicht schon aufgrund ihrer Gestaltung eindeutig als Werbung erkennbar sind, können vom Verlag als solche kenntlich gemacht werden, z.B. durch den Hinweis „Anzeige“ oder „Promotion“.

§ 5 Durchführung des Werbeauftrags, Platzierung von Werbemitteln, Umbuchung, Änderungen der Websites
(1) Gebuchte Werbemittel werden innerhalb des vereinbarten Schaltungszeitraums geschaltet. Ein Anspruch auf eine Platzierung in einer bestimmten Position besteht nicht, soweit nicht anders ausdrücklich schriftlich vereinbart. Der Verlag wird sich nach Kräften darum bemühen, die Schaltung des Werbemittels in der vom Auftraggeber gewünschten Platzierung zu ermöglichen.
(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, vereinbarte Werbeschaltungen umzubuchen (Platzierungswunsch, Schaltungszeitraum), wenn der Umbuchungswunsch rechtzeitig vor dem vereinbarten Kampagnenstart schriftlich mitgeteilt wird, das vereinbarte Buchungsvolumen (Entgeltsumme nach Maßgabe der Mediadaten) aufrecht erhalten bleibt und der Verlag hinsichtlich der gewünschten Werbemittelbuchung über hinreichend freie Kapazitäten verfügt.
(3) Der Verlag ist im Interesse einer stets zeitgemäßen Gestaltung berechtigt, den Auftritt seiner Websites nach eigenem Ermessen anzupassen.

§ 6 Datenanlieferung durch den Auftraggeber, Änderungen des Werbemittels durch den Auftraggeber
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße und einwandfreie, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben des Verlags entsprechende Werbemittel rechtzeitig, spätestens jedoch:
a) fünf Werktage vor Kampagnenstart bei Standardwerbeformaten und Gewinnspielen,
c) zwei Wochen vor Kampagnenstart bei eigens vom Verlag für den Auftraggeber produzierten Sonderwerbeformaten, z.B. Customized Newsletter oder Specials („Custom Solutions“)
anzuliefern.
(2) Kosten des Verlags für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.

§ 7 Stornierung von Werbeaufträgen
(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, den Werbeauftrag gegen Zahlung der nachfolgenden Vergütung zu stornieren, sofern nicht der Auftraggeber oder der Verlag nachweisen, dass die dem Verlag zustehende Vergütung niedriger bzw. höher ist:
a) Bei Werbeaufträgen, die Standardwerbeformate oder ausschließlich oder teilweise Sonderwerbeformate oder Gewinnspiele betreffen, ist die Stornierung bis eine Woche vor Kampagnenstart kostenfrei möglich. Bei Nichteinhaltung dieser Frist werden 30% des Bruttorechnungsbetrags berechnet. Bei Stornierung nach Kampagnenstart ist der volle Rechnungsbetrag zu bezahlen.
b) Bei Custom Solutions ist die Stornierung bis zwei Wochen vor Kampagnenstart kostenfrei möglich. Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird die Vergütung anteilig entsprechend dem Zeitraum, um welchen die Frist nicht eingehalten wird, berechnet. Mindestens jedoch werden die bis zum Zeitpunkt der Stornierung für den Werbeauftrag bereits entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Bei Kündigung nach Kampagnenstart ist der volle Rechnungsbetrag zu bezahlen.
(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Kündigungen, einschließlich Stornierungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 8 Gewährleistung des Auftraggebers, Freistellung, vom Auftraggeber einzuräumende Rechte
(1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt und dass das Werbemittel sowie die hierfür von ihm gelieferten Daten nicht mit Rechten Dritter belastet sind und keine Rechte Dritter (z.B. Urheber-, Persönlichkeits-, Kennzeichenrechte) oder sonstige behördliche oder gesetzliche Bestimmungen verletzen. Der Auftraggeber stellt den Verlag von einer auf der Verletzung vorstehender Garantie beruhenden Inanspruchnahme Dritter frei bzw. ersetzt entsprechende Schäden, insbesondere auch die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung, es sei denn, der Auftraggeber hat die Verletzung nicht zu vertreten. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Werbeaufträge dahingehend zu prüfen, ob sie Rechte Dritter beeinträchtigen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
(2) Der Auftraggeber räumt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbemittel mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie in Online-Medien und mobilen Angeboten aller Art erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang und örtlich unbeschränkt ein, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung, öffentlichen Wiedergabe und Zugänglichmachung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf.

§ 9 Preise
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die im Zeitpunkt des Antrags des Auftraggebers aktuellen Mediadaten des Verlags. Die dort genannten Preise verstehen sich jeweils in EURO zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

§ 10 Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen, Agenturvergütung, Zahlungsverzug, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers
(1) Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich im Voraus zu Beginn des Schaltungsmonats für die im Schaltungsmonat zu schaltenden Werbemittel. Der Rechnungsbetrag errechnet sich aus der vereinbarten Werbeschaltung im Rechnungszeitraum in Verbindung mit den aufgrund Vereinbarung oder aus den gültigen Mediadaten ermittelten Preisen.
(2) Rechnungen sind ohne Abzüge innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Die Zahlung hat auf das in der Rechnung bezeichnete Konto des Verlags zu erfolgen. Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Schecks werden nicht angenommen.
(3) Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Auftraggeber für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. Weiters ist der Verlag berechtigt, die weitere Schaltung zu unterbrechen.
(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

§ 11 Leistungshindernisse
Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die der Verlag nicht zu vertreten hat oder die dem Verlag nicht zurechenbar sind (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, rechtmäßigem Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Verlags aufrecht.

§ 12 Mängelhaftung, Untersuchung, Rügepflicht
(1) Der Verlag gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende Wiedergabe des Werbemittels, soweit dies die vom Auftraggeber gelieferten Werbemittel bzw. Daten zulassen. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird durch:
– die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder
– Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
– Rechnerausfall aufgrund Systemversagens oder
– unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern) oder
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die geschaltete Werbung unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Fehler innerhalb der ersten Schaltungswoche dem Verlag schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt ein etwaiger Fehler als genehmigt. Verlangt der Auftraggeber eine Änderung der Werbung nach Ablauf der vorgenannten Frist, ist er verpflichtet, die durch die Änderung verursachten Kosten zu tragen.
(3) Bei mangelhafter Ausführung des Auftrages hat der Auftraggeber nach Wahl des Verlags Anspruch auf Nachbesserung oder eine einwandfreie Ersatzwerbeschaltung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzwerbung kann der Auftraggeber vom Werbeauftrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
(4) Sind etwaige Mängel beim angelieferten Werbemittel nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei mangelhafter Schaltung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor der nächsten Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.

§ 13 Haftung des Verlags
(1) Schadensersatzansprüche bestehen unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Werbeauftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen durfte („wesentliche Nebenpflicht“), ist die Haftung des Verlags auf den vertragstypischen, bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Verlag haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, die nicht zu den wesentlichen Nebenpflichten gehören.
(3) Soweit die Haftung des Verlags auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt ist, gilt eine betragsmäßige Haftungsbeschränkung auf maximal das 5-fache des Entgelts für den Werbeauftrag.
(4) Die Haftung bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie die Haftung wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben hiervon unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist hiermit nicht verbunden.

§ 14 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit
(1) Es gilt österreichisches Recht.
(2) Erfüllungsort ist der Sitz des Verlags, wenn der Auftraggeber Unternehmer ist.
(3) Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen oder Auftraggebern, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich haben, ist Gerichtsstand der Sitz des Verlags. Der Verlag ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
(4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die übrigen AGB nicht.

Stand: Dezember 2017
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